Für sämtliche Geschäftsbeziehungen kommen unsere AGB s zur Anwendung:
Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschliesslich zu den nachstehenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen.
Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen den Vertragsparteien, ohne besonderen erneuten Hinweis. Sie gelten auch dann, wenn wir uns bei späteren Verträgen nicht ausdrücklich auf sie berufen, insbesondere auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Allgemeinen Verkaufsbedingungen abweichender Geschäftsbedingungen des Bestellers Lieferungen oder Leistungen an den Besteller vorbehaltlos erbringen.
Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, auch nicht durch vorbehaltlose Vertragsdurchführung.
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind dem Besteller durch unsere Preislisten, Rechnungen, E-Mails und Internetveröffentlichungen bekannt.
Unsere Angebote gegenüber dem Besteller sind freibleibend.
Erst die Bestellung gilt als bindendes Angebot. Die Annahme dieses Angebotes erfolgt nach unserer Wahl durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder vorbehaltlose Erbringung der bestellten Lieferungen oder Leistungen.
Die technischen Daten und Beschreibungen in unseren Produktinformationen oder Werbematerialien und technische Merkblätter, sowie Angaben durch Hersteller oder seiner Gehilfen, sind keine zugesicherten Eigenschaften im Sinne von Art. 197 Abs. 1 OR bzw. Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantien der von uns zu liefernden Waren, es sei denn die Angaben werden einzelvertraglich vereinbart.
Bei Verkäufen nach Muster oder Probe beschreiben diese lediglich fachgerechte Probegemässheit, stellen aber keine Zusicherung oder Garantie für die Eigenschaft, Beschaffenheit oder Haltbarkeit der von uns zu liefernden Waren dar.
Anwendungstechnische Beratung geben wir nach bestem Wissen. Alle Angaben und Auskünfte über Eignung und Anwendung unserer Waren befreien den Käufer nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen, auf die Eignung der Produkte für die beabsichtigten Zwecke.
Es gelten die bei Abschluss des jeweiligen Vertrages vereinbarten, insbesondere im Bestellschein bzw. der Auftragsbestätigung angegebenen Preise. Ist ein Preis nicht ausdrücklich bestimmt, gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preise gemäss unserer Preisliste. Für die Berechnung der Preise sind die von uns ermittelten Volumina, Gewichte und Mengen massgebend, wenn der Besteller nicht unverzüglich nach Empfang der Ware widerspricht. Zu diesen Preisen (Auftragswert netto) kommen zusätzlich die am Liefertag geltende Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe und – soweit vereinbart – die Kosten für Transport und Transportversicherung hinzu.
Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise angemessen anzupassen, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostenänderungen durch Tarifabschlüsse, Preiserhöhungen der Vorlieferanten oder Wechselkurs-schwankungen eintreten.
Diese Preisänderungen werden spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der neuen Preise mitgeteilt.
Sofern der Besteller nicht binnen einer Woche nach Bekanntgabe den neuen Preisen widerspricht, gelten diese als angenommen. Dies gilt nicht, sofern ein Festpreis vereinbart wurde.
Unsere Rechnungen sind – soweit nicht ein anderes Zahlungsziel vereinbart wurde – 30 Tage ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen (Verfalltag).
Nach Ablauf des auf der Rechnung mitgeteilten Fälligkeits-Datums (= Verfalltag) kommt der Besteller gemäss Art. 102 Abs. 2 OR in Verzug.
Verrechnungs- bzw. Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.
Wenn der Besteller fällige Rechnungen nicht zahlt, ein eingeräumtes Zahlungsziel überschreitet oder sich nach Vertragsabschluss die Vermögensverhältnisse des Bestellers verschlechtern oder wir nach Vertragsabschluss ungünstige Auskünfte über den Besteller erhalten, die die Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Bestellers in Frage stellen, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld des Bestellers fällig zu stellen und unter Abänderung der getroffenen Vereinbarungen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung oder nach erfolgter Lieferung sofortige Zahlung aller unserer Forderungen, die auf demselben Rechtsverhältnis beruhen, zu verlangen.
Dies gilt insbesondere, wenn der Besteller seine Zahlungen einstellt, ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Bestellers beantragt oder eröffnet wurde oder mangels Masse das Insolvenzverfahren nicht eröffnet worden ist.
- Lieferzeiten gelten nur annäherungsweise, sofern nicht schriftlich ausdrücklich ein Fixgeschäft vereinbart worden ist. Die Angabe von Lieferfristen erfolgt grundsätzlich unter dem Vorbehalt vertragsgemässer Mitwirkung des Bestellers. Werden dennoch vereinbarte Lieferzeiten aus von uns zu vertretenden Umständen überschritten, kann der Besteller nach fruchtlosem Ablauf einer von ihm gesetzten angemessenen Nachfrist, die mindestens 15 Werktage betragen muss, vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen.
Wir geraten erst nach Ablauf einer vom Besteller gesetzten angemessenen Nachfrist, die mindestens 15 Werktage betragen muss, in Verzug.
Im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer, aussergewöhnlicher und von uns nicht zu vertretender Umstände, wie z.B. Betriebsstörungen durch Feuer, Wasser und ähnliche Umstände, Ausfall von Produktionsanlagen und Maschinen, Lieferfristenüberschreitungen oder Lieferausfälle von unseren Lieferanten sowie Betriebsunterbrechungen aufgrund von Rohstoff-, Energie- oder Arbeitskräftemangel, Streik, Aussperrung, Schwierigkeiten bei der Transportmittelbeschaffung, Verkehrsstörungen, behördlichen Eingriffen, sind wir – soweit wir durch die genannten Umstände unverschuldet an der rechtzeitigen Erfüllung unserer Leistungspflichten gehindert sind – berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung über die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.
Wird hierdurch die Lieferung oder Leistung um mehr als einen Monat verzögert, sind sowohl wir als auch der Besteller unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzansprüche berechtigt, unter den Voraussetzungen
gemäss Ziffer 7 dieser Verkaufsbedingungen hinsichtlich der von der Lieferstörung betroffenen Menge vom Vertrag schriftlich zurückzutreten.
In jedem Verzugsfall ist unsere Schadensersatzpflicht nach Massgabe der Regelungen in Ziff. 8 begrenzt.
Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen innerhalb der vereinbarten Liefer- und Leistungszeiten berechtigt, wenn dies für den Besteller zumutbar ist.
Der Versand erfolgt stets auf Gefahr des Bestellers bzw. Empfängers, also auch dann, wenn Preisstellung franko oder frei Baustelle vereinbart wurde.
Wir sind zur Versicherung der Ware nicht verpflichtet. Kommt der Käufer in Annahme- oder Schuldnerverzug, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware auf ihn über.
Führen wir Ver- und/oder Entladungen und/oder Transporte aufgrund individueller vertraglicher Regelungen durch, erfolgen diese auf Grund der Allgemeinen Bedingungen der Spediteure (AB SPEDLOGSWISS) oder der Frachtführer, die für die jeweilige Verladung bzw. Transporte Geltung haben. Schadenersatzansprüche gegen uns können insoweit nur bei grobem Verschulden (Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit) geltend gemacht werden; dies auch insoweit, als die AB SPEDLOGSWISS eine weitergehende Haftung vorsehen sollten.
Die Preise verstehen sich mit Standardverpackung, ab Werk 3250 Lyss.
Erfolgt auf Wunsch des Bestellers eine vom Standard abweichende Verpackung, wird diese zum Selbstkostenpreis berechnet.
Die gelieferte Ware bleibt bis zur völligen Bezahlung des Kaufpreises und aller sonstigen gegenwärtigen oder zukünftigen Forderungen, die uns aus der Geschäftsverbindung gegen den Besteller zustehen, unser Eigentum.
- Der Besteller ist verpflichtet, die Kaufsache bis zum vollständigen Eigentumserwerb pfleglich zu behandeln.
Der Besteller darf die in unserem Eigentum stehenden Waren weder verpfänden noch sicherungsübereignen. Er ist jedoch nach Massgabe der nachfolgenden Bestimmungen berechtigt, die gelieferten Waren im ordnungsgemässen Geschäftsgang weiter zu verkaufen.
Offene Sachmängel, Falschlieferungen und Mengenabweichungen sind uns gegenüber vom Besteller unverzüglich, spätestens jedoch 3 Tage nach Empfang der Ware durch den Besteller schriftlich anzuzeigen. Im Fall von Mängeln an von uns gelieferten Waren sind wir nach unserer Wahl nur zur Nachbesserung oder zur Lieferung mangelfreier Ware verpflichtet (Nacherfüllung). Sind wir zur Nacherfüllung nicht bereit oder nicht in der Lage, insbesondere verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, oder schlägt in sonstiger Weise die Nacherfüllung fehl, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Minderung des Kaufpreises zu verlangen.
Eine Haftung unseres Unternehmens für Schäden oder vergebliche Aufwendungen – gleich aus welchem Rechtsgrund – tritt nur ein, wenn der Schaden oder die vergeblichen Aufwendungen
a)
von uns oder einem unserer Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht verursacht worden oder
b)
auf eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung von uns oder einem unserer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist.
Verjährung von Ansprüchen
Ansprüche des Bestellers wegen Mängeln an von uns gelieferten Waren oder wegen von uns pflichtwidrig erbrachter Leistungen – einschliesslich Schadensersatzansprüchen und Ansprüchen auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen – verjähren innerhalb eines Jahres, sofern das Gesetz gemäss Art. 129 OR nicht längere Fristen vorschreibt.
Die Rücknahme der von uns gelieferten mangelfreien Ware ist ausgeschlossen.
Erklären wir uns ausnahmsweise mit der Rücknahme mangelfreier Ware einverstanden, so erfolgt eine Gutschrift dafür nur insoweit, wie wir die uneingeschränkte Wiederverwendbarkeit feststellen.
Für die Kosten der Prüfung, Aufbereitung, Umarbeitung und Neuverpackung werden die tatsächlichen Kosten, mindestens 20 % des Rechnungsbetrages oder mindestens CHF 50 abgezogen. Eine derartige Gutschrift wird nicht ausgezahlt, sondern dient nur zur Verrechnung mit künftigen Lieferungen.
Ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung dürfen Rechte bzw. Ansprüche gegen uns, insbesondere wegen Mängeln an von uns gelieferten Waren oder wegen von uns begangener Pflichtverletzungen, weder ganz noch teilweise auf Dritte übertragen oder an Dritte verpfändet werden.
Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Ansprüche zwischen uns und Kaufleuten oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist unser Sitz. Soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen haben wir jedoch das Recht, Klage gegen einen Besteller auch an dessen gesetzlichem Gerichtsstand anhängig zu machen.
Auf das Rechtsverhältnis zwischen uns und dem Besteller findet ausschliesslich Schweizer Recht Anwendung, so wie es zwischen Schweizer Kaufleuten gilt und in den jeweiligen Lieferländern wirksam vereinbart werden konnte.
Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen unwirksam, teilunwirksam oder durch eine Sondervereinbarung ausgeschlossen sein, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmung nicht berührt